Master of Science in
Parodontologie und Implantat-Therapie
Allgemeine Zahnheilkunde
Kinder- und Jugendzahnheilkunde
Kontakt: 07932 1300
97996 Niederstetten - Hauptstraße 21
Mo. – Fr.: 08:30 – 12:30
Mo., Di., Do.,: 13:30 – 18:00
nach telefonischer Vereinbarung !
ZAHNERSATZ & IMPLANTATTHERAPIE
Zum Ersatz von fehlenden Zähnen stehen Ihnen bewährte und moderne Verfahren zur Verfügung.
Nach Prüfung der Notwendigkeit eines Ersatzes, kommen provisorische Erstversorgungen, Langzeitprovisorien oder definitiver Zahnersatz zur Anwendung. Es müssen nicht immer fehlende Zähne ersetzt werden.
Grundsätzlich wird zwischen herausnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz unterschieden, der sich im Komfort, in Leistungsfähigkeit und im Eigenanteil unterscheidet.
Herausnehmbare Arbeiten lassen sich in günstigen klammer-gestützten und aufwändigeren teleskop-getragenen Zahnersatz unterscheiden.
Festsitzender Zahnersatz kann klassisch bewährt auf eigenen Zähnen oder oft noch stabiler auf künstlichen Zahnwurzeln, sogenannten Zahn-Implantaten befestigt werden. Grundsätzlich klären wir über alle für Sie in Frage kommenden Alternativen bezüglich der medizinischen, komfortbezogenen, finanziellen und ästhetischen Auswirkungen umfassend auf.
Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich mit bonusabhängigen Festzuschüssen zu 50% und mehr an den Kosten der Regelversorgung. Dies ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die Standardtherapie ist.
Alle Patienten erhalten zuvor einen Heil- und Kostenplan, um ihren Versicherungsumfang zuvor abzuklären.
Wofür Sie sich auch entscheiden, Sie erhalten von uns immer eine gut und lange funktionierende Versorgung auf hohem Niveau, die je nach ästhetischem Anforderungsprofil auch von Deutschlands besten Zahntechnikern naturgetreu für Sie gefertigt werden kann.
Es werden regelmäßig hochwertige Materialien und Werkstücke in Ihren Mundraum eingebracht, oder Zahn-Implantate zum Einwachsen im Kieferknochen eingesetzt. Daher ist es sehr wichtig den Behandlungserfolg durch halbjährliche Nach- und Vorsorgetermine zu erhalten.
Denn gute zahnärztliche Vorsorge/Prophylaxe schafft gesunde, stabile Mundverhältnisse und erhält Zähne, Zahnersatz, Implantate und den Zahnhalteapparat sehr lange.
Alle Krankenversicherungen unterstützen dies bei Kindern- und Jugendlichen zu 100%.
Ab dem 18. Lebensjahr tritt hierfür Ihre Eigenvorsorge in Kraft. Deshalb ist diese Prophylaxe dann keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen mehr. Sie wird als zahnärztliche Leistung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) erbracht und berechnet.
Die Hälfte aller gesetzlichen Krankenkassen unterstützt Sie jedoch auch über 18 Jahren mit Zuschüssen, Erstattungen oder Bonusprogrammen bei Ihrer Vorsorge und Prophylaxe. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung. Weiterhin bezuschussen private Zahnzusatzversicherungen ggf. diese Vorsorge.