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KIEFERORTHOPÄDISCHE ZAHNREGULIERUNG

Die Regulierung von Zahn- und Kieferfehlstellungen mit herausnehmbaren und festsitzenden Apparaturen ist von früher Kindheit bis ins hohe Alter bei uns möglich.

 

Hiermit können übermäßige Abnutzung der Zähne, Überlastungen der Kiefergelenke und ungesunde Zahnstellungen behandelt werden.

Gelegentlich muss hierzu bei starken Fehlstellungen eine fachärztliche oder kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlung erfolgen, zu der wir Sie zu spezialisierten Fachärzten überweisen werden.

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Information zur Kostenübernahme

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung zu Beginn mit 80% an der Behandlung mit ausreichenden, wirtschaftlichen, das Notwendige nicht überschreitenden Maßnahmen. Hierzu muss die Fehlstellung ein bestimmtes  Ausmaß überschreiten, damit die Behandlung übernommen werden darf. Im Erfolgsfall werden nach Behandlungsabschluss weitere 20% durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet.

Alle Patienten erhalten vorab immer einen Heil- und Kostenplan, um ihren Versicherungsschutz abklären zu können.

Druck- und spannungslindernde Materialien, medizinisch indizierte Vorsorgemaßnahmen und kariesprotektive Leistungen sowie Funktionsanalytische Maßnahmen  sind keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und werden Ihnen als zahnärztliche Leistung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) erbracht und berechnet.

Auch bei einfacheren Fehlstellungen oder ab 18 Jahren ist die kieferorthopädische Behandlung keine Regelleistung  der gesetzlichen Versicherung mehr und wird Ihnen ebenfalls als  zahnärztliche Leistung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) erbracht und berechnet.

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